Theorien zur Erklärung delinquenten Verhaltens gibt es viele. Die Zuordnung einzelner Theorien zu wissenschaftlichen Disziplinen gestaltet sich allerdings eher schwierig, denn häufig verwischen die Grenzen, insbesondere zwischen Psychologie und Soziologie, die ohnehin in der Sozialpsychologie eine Schnittmenge finden.[1]
"Im Vergleich zu kriminalsoziologischen Ansätzen sind psychologische Kriminalitätserklärungen tendenziell stärker aus allgemeinen Verhaltenstheorien hergeleitet. Sie beziehen sich überwiegend auf die Analyseebene des Individuums und seiner Interaktionen in kleinen Gruppen (z.B. Familien, Peers)."[2] Dies impliziert allerdings keine Blindheit gegenüber allgemeingesellschaftlichen Perspektiven, sondern ist eher Ausdruck einer tradierten disziplinären Arbeitsteilung.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sollen einige ausgewählte psychologische Theorien vorgestellt und diskutiert werden. Dabei wird insbesondere auch die Frage zu stellen sein, welche Handlungsrelevanz sie für die Sozialarbeit mit straffällig gewordenen Menschen haben.
Die Psychoanalyse umfasst eine Reihe unterschiedlicher Theorien, die allesamt Kriminalität als Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung definieren, deren Ursachen in frühen Beeinträchtigungen der psychischen Entwicklung gesehen werden. Insbesondere werden aber zwei Erklärungsansätze verwandt, nämlich die der neurotisch bedingten einerseits und der durch Verwahrlosung bedingten Kriminalität andererseits. Diese beiden Erklärungen sollen hier etwas ausführlicher vorgestellt werden, während der früher gebräuchliche Ansatz der Psychoanalyse, Kriminalität aus Schuldgefühl und Strafbedürfnis des Täters zu erklären, hier keinen Platz finden soll, zumal er zwischenzeitlich in der kriminalpsychologischen Diskussion auch weitgehend an Bedeutung eingebüßt hat.[3]
Vom Standpunkt der Psychoanalyse erscheint der Mensch als ein von Natur aus antisoziales Wesen, geradezu als geborener Verbrecher, dem moralische Hemmungen erst ansozialisiert werden müssen. Die beiden bereits angesprochenen Ansätze befassen sich mit unterschiedlichen Ausprägungen der Entstehung des Über-Ich. Der erste geht auf die Ausbildung eines zu starken Über-Ichs, der zweite auf die Folgen eines zu schwachen Über-Ichs ein.
Die Prämisse beider Ansätze geht zurück auf Aichhorn, der postulierte, es müsse unterschieden werden zwischen den Entstehungsbedingungen der Kriminalität, nämlich der Charakterstruktur und dem Anlass dissozialen Verhaltens. Kriminelles Verhalten wird also definiert als Symptom einer Charakterfehlentwicklung. Unterschieden wird zwischen der Neurosenstruktur und der Verwahrlosungsstruktur.
Eine der psychoanalytischen Erklärungen für Kriminalität führt diese auf eine Neurosenstruktur des Täters zurück. Der neurotische Delinquent reagiert auf seine Tat mit Schuldgefühlen. Brandt rechnet zu diesen neurotischen Zustandsbildern den Selbstunsicheren, der nur deshalb, um vor sich und anderen Anerkennung zu finden, eine antisoziale Handlung begeht, aber auch den in seinem Besitzstreben gehemmten Jugendlichen, der nicht zu bitten oder zu fordern wagt und so seine Wünsche auf unerlaubte Weise befriedigt oder auch den Brandstifter, der sich gegen seinen Arbeitgeber nicht zu wehren wagt und, statt sich an das Arbeitsgericht zu wenden, den Betrieb anzündet.
Die Neurosenstruktur entsteht aus psychoanalytischer Sicht durch Ausbildung eines überstrengen Gewissens. Dies entstehe dann, wenn das Kind keine stabilen Erfahrungen mit seiner sozialen Umwelt sammeln könne. Ein Kind, das einmal mit Zuneigung überfüttert und ein anderes Mal willkürlich abgestraft werde, sei nicht in der Lage, auf sofortige Bedürfnisbefriedigung zu verzichten. Die ambivalente Mutter, die selber unter Schuldgefühlen wegen ihrer teilweise ablehnenden Haltung dem Kind gegenüber leide, mache diese zum Sündenbock. Das von ihr existentiell abhängige Kind werde in vielen Fällen selbst den Vorwurf übernehmen und sich schuldig fühlen. Dies erschwere seine notwendige Ablösung von der Mutter. Dadurch werden lebensnotwendige Antriebe tabuiert und an der Entfaltung gehindert. Vielmehr reiße ein tyrannisches Über-Ich die Herrschaft über die Gesamtpersönlichkeit an sich und unterdrücke die Triebansprüche des Es rigoros. Die verdrängten und unverarbeiteten Triebansprüche bahnen sich in symbolischen kriminellen Handlungen ihren Weg, der Delinquent reagiert darauf mit extremen Schuldgefühlen und unterdrückt die Triebansprüche noch stärker.
Verwahrlosungsstruktur definiert Brandt als eine im "Charakter ausgeprägte unsoziale oder antisoziale innere Einstellung des einzelnen gegenüber geschriebenen oder ungeschriebenen Sitten der Gesellschaft, in der er lebt."
Für die Ausbildung einer Verwahrlosungsstruktur werden vor allem zwei Faktoren genannt.
1. Das Fehlen oder der Mangel an ausreichenden und echten affektiven Objektbeziehungen im frühesten Kindesalter. Folge sei dann eine Ich-Schwäche und eine existentielle Unsicherheit, die alle späteren positiven Identifikationen und den Erwerb von Liebesfähigkeit erschwert. Letztere sind aber Voraussetzung dafür, dass das Kind lernt, seine infantile ungesteuerte Triebhaftigkeit zu überwinden und Versagungen zu ertragen.
2. Ein zweiter Faktor der Entstehung einer Verwahrlosungsstruktur besteht darin, dass das Kind von klein auf extremen Verwöhnungen ausgesetzt ist oder ständig zwischen mehreren Liebesobjekten steht und von einem zum anderen ausweichen kann. Es fehlen dann die notwendigen Versagungen, unter denen es lernen muss, seine negativen Affekte bis zu einem gewissen Grad gegen sich selbst zu richten und dort zu verarbeiten. Der Zusammenstoß mit der "rauhen Wirklichkeit" wirkt sich dann besonders traumatisierend aus. Solche Vorerfahrungen führen oftmals zu illusionären Erwartungshaltungen, die dann u.a. in kriminellem Verhalten ihren Niederschlag finden, weil ein Bedürfnisverzicht nicht erlernt wurde. Moser spricht in diesem Zusammenhang von Über-Ich-Defekten oder Über-Ich-Deformationen. Gekennzeichnet sei eine solche Persönlichkeit durch Ich-Verarmung, geringe Frustrationstoleranz, maximale Angstquantitäten und mangelnde Impulskontrolle.
Psychoanalytische Theorien sind umstritten. Kritisiert wird insbesondere die weitgehende Individualisierung delinquenten Verhaltens unter Ausblendung sozialstruktureller Dimensionen.
Ihnen wird außerdem vorgeworfen, sie seien begrifflich oft unscharf, gehen von fiktiven Persönlichkeitsstrukturen (ES, ICH, ÜBER-ICH) aus, es werde bei der Hypothesenbildung retrospektiv vorgegangen und sie basiere auf subjektiven Validierungsmethoden (z.B. Erinnerung, Deutung durch den Therapeuten).
Trotz dieser spekulativen Anteile ist aber andererseits an der grundsätzlichen Bedeutung familialer Deprivation, psychischer Konflikte, "irrationaler" Motive usw. für die Begehung von Straftaten kaum mehr zu zweifeln.
Die Grundannahme lerntheoretischer Ansätze lautet, dass kulturspezifisch abweichendes Verhalten nach den gleichen Prinzipien erworben und verlernt wird wie andere Verhaltensweisen. Sie gehen von möglichst präzisen Beschreibungen des dissozialen Verhaltens aus anstelle verallgemeinernder diagnostischer Kategorien, sie sind also stärker auf das beobachtbare Verhalten als auf latente Dispositionen bezogen und schenken daher auch aktuellen, situativen Verhaltensdeterminanten besondere Aufmerksamkeit.
Verantwortlich für Delinquenz ist aus lerntheoretischer Sicht in erster Linie ein defizitärer Erziehungsstil, der sich unzureichender Mittel der Verhaltenssanktionierung (gestörte Belohnungs- und Bestrafungsbalance), Inkonsistenz der Sanktionierung und unzureichender Intensität der Verhaltenskontrolle (Vernachlässigung) bedient.
Innerhalb der lerntheoretischen Erklärungsansätze gibt es allerdings erhebliche Unterschiede: So erklärte Eysenck das Gewissen als konditionierte Angstreaktion, die durch Prozesse der klassischen Konditionierung, des Vermeidungsverhaltens, lernrelevante Persönlichkeitsmerkmale und konsistente (elterliche) Sanktionen aufgebaut werden (Täterpersönlichkeit).
Andere Ansätze orientieren sich hauptsächlich an der operanten Konditionierung Skinners. Man nimmt an, dass das Problemverhalten aufgrund verstärkender Konsequenzen erworben und/oder gefestigt werde. Eine Person sollte dann antisoziales Verhalten zeigen, wenn sie in der Vergangenheit häufig dafür positiv bekräftigt worden ist und aversive Konsequenzen die Reaktionsweisen nicht unterdrückt haben, wenn z.B. Delikte unentdeckt geblieben oder Sanktionen zu inkonsequent oder zu spät erfolgt sind.
Ein früher lerntheoretischer Ansatz geht zurück auf Sutherland, der die Theorie der differentiellen Kontakte entwarf, deren Grundannahme darin besteht, dass eine Person dann delinquent wird, wenn die Einstellungen, die Gesetzesverletzungen begünstigen, diejenigen Einstellungen überwiegen, die Gesetzesverletzungen negativ bewerten. Dies Einstellungen sind aber nicht angeboren, sondern werden in Lernprozessen angeeignet. Für Sutherland wird kriminelles Verhalten vor allem in kleinen intimen Gruppen erlernt. Dabei sei weniger der Kontakt mit Kriminellen entscheidend, sondern mit kriminellen Verhaltensmustern.
Das Erlernen krimineller Verhaltensweisen schließt dementsprechend auch das Lernen der Techniken zur Ausführung delinquenter Handlungen ebenso ein wie das Erlernen der spezifischen Richtung von Motiven, Trieben, Rationalisierungen und Attitüden ein.
Ein Ansatz, der stärker an operanter Konditionierung orientiert ist, findet sich in Form der Theorie der Differentiellen Verstärkung nach Burgess/Akers. Sie ist eine Weiterentwicklung der Theorie der differentiellen Kontakte und unterscheidet sich von dieser eben dadurch, dass sie den besonderen Effekt differentieller Verstärkung betont, wie dies auch in der allgemeinen Theorie der operanten Konditionierung praktiziert wird. Kriminelles Verhalten wird daher nach Auffassung von Burgess & Akers auch nicht allgemein in intimen sozialen Gruppen erlernt, sondern gerade in solchen, die die Hauptquellen der Verstärkungen für das Individuum abgeben. Die Begriffe Bedürfnisse, Triebe etc. spielen in der Theorie der differentiellen Verstärkung keine Rolle, da sie aus behavioristischer Sicht nicht-beobachtbare, hypothetische Größen sind, die keinen Erklärungswert darstellen.
Da aber die Erklärung allein auf behavioristischer Basis Probleme mit sich bringt, da sie beispielsweise das erstmalige oder seltene Auftreten von Delikten nicht hinreichend zu erklären vermag, wurden auch kognitive Elemente aufgenommen. Als Beispiel sei dies anhand der sozial-lerntheoretischen Analyse aggressiven Verhaltens nach Bandura dargestellt:
Die in der ersten Spalte der Tabelle genannten biologisch-strukturellen Voraussetzungen für die Aneignung dissozialen Verhaltens werden in der Lerntheorie nur am Rande diskutiert. Das Hauptaugenmerk gilt neben der Erfahrung direkter Bekräftigungen dem Beobachtungslernen als Prinzip der Verhaltensübernahme. Dies umfasst zunächst Aufmerksamkeitsprozesse, die abhängig sind von der Attraktivität der Modellperson sowie der Auffälligkeit und dem vermuteten funktionalen Wert des beobachteten Verhaltens. Darüber hinaus sind aber auch motivationale Prozesse von Bedeutung, etwa die Abhängigkeit des Verhaltens vom angenommenen funktionalen Wert des Verhaltens und von den normativen Bezugsnormen des Beobachters). Als wesentliche Sozialisationsfelder für das Beobachtungslernen betrachtet Bandura die Familie, Peer-Groups und die Massenmedien.
Bei der Auslösung aggressiven Verhaltens sind nach Bandura biologisch fundierte emotionale und kognitive Motivationsvariablen von Bedeutung. Aggressionen sind dementsprechend durch die Beobachtung aggressiver Verhaltensweisen aktivierbar und kanalisierbar. Die Modellierungseinflüsse anderer bestehen z.B. darin, dass sie durch soziale Legitimation enthemmen, im Erfolgsfall das Verhalten ausrichten, durch emotionale Erregung die Aggressionsbereitschaft erhöhen und die Aufmerksamkeit auf spezifische Verhaltensaspekte lenken (z.B. geeignete Hilfsmittel).
Motivierende Anreize sind im Zuge erwarteter positiver Konsequenzen zu sehen, während Aggression als gehorsames Verhalten sich auf Anstiftungen durch andere bezieht.
Aggressive Verhaltensweisen können schließlich auch durch autistische, paranoide oder ähnliche Tendenzen angeregt werden.
Erwerb aggressiver
Verhaltensweisen |
Auslösung/Anregung
aggressiver Verhaltensweisen |
Regulation/Stabilisierung
aggressiver Verhaltensweisen |
| BEOBACHTUNGSLERNEN BEKRÄFTIGUNGSLERNEN STRUKTURELLE DETERMINANTEN |
MODELLWIRKUNGEN èEnthemmung èRichtungsweisung èEmotionale Erregung èAkzentuierung AVERSIVE BEHANDLUNG èKörperliche Angriffe èVerbale Beleidigungen und Bedrohungen èDeprivierende Lebensbedingungen èBlockierung zielgerichteten Verhaltens MOTIVIERENDE ANREIZE BEFEHLE UND ANWEISUNGEN BIZARRE DENKWEISEN |
EXTERNE BEKRÄFTIGUNG èMaterielle Belohnung èSoziale Bestätigung und Statusgewinn èReduzierung aversiver Behandlung èAusdruck von Schmerz BESTRAFUNG èHemmung der Ausführung èInformation über Ausführungsfolgen STELLVERTRETENDE BEKRÄFTIGUNG èBeobachtete Belohnung èBeobachtete Bestrafung SELBSTREGULATION èSelbstbelohnung èSelbstbestrafung èNeutralisation der Selbstbestrafung - Moralische Rechtfertigung - Bagatellisierende Vergleiche - Beschönigender Sprachgebrauch - Abschieben der Verantwortlichkeit - Diffusion der Verantwortlichkeit - Abwertung von Opfern - Schuldzuweisung an die Opfer - Fehldarstellung der Konsequenzen |
Tabelle:
Erklärung aggressiven Verhaltens nach Bandura (Quelle: Lösel
1985, S. 224).
Für die Aufrechterhaltung und Festigung aggressiven Verhaltens spielen direkte Bekräftigungen und Bestrafungen durch die soziale Umwelt eine Rolle, außerdem auch die bei anderen beobachteten Folgen aggressiven Verhaltens. Typische positive Verstärker sind der materielle Zugewinn bei Eigentumsdelinquenz, Statusgewinn bei Bandendelinquenz und Schmerzreaktionen des Opfers bei manchen Sexualdelikten.
Gerade die Selbstregulation führt über Rechtfertigung und Beschönigung sowie Abwertung des Opfers zu Desensibilisierungen, die das erneute Auftreten des delinquenten Verhaltens wahrscheinlicher machen.
Auch die lerntheoretischen Ansätze sind für Kritik anfällig. Der jeweilige Einfluss der einzelnen Bedingungen konnte bislang empirisch nicht präzisiert werden, insbesondere fehlt es an längsschnitthaften und fallbezogenen Explorationen. Ein wesentliches Problem der empirischen Verifizierung der Hypothesen liegt auch darin, dass die enormen zwischenmenschlichen Unterschiede in den Lernprozessen (z.B. Übernahme des Modellverhaltens, die Wirkung bestimmter Verstärker, der Reaktion auf aversive Bedingungen) noch wenig geklärt sind.
Die Theorie des Labeling approach ist im strengen Sinne soziologischer Natur. Allerdings lässt sie sich auf der Mikro- wie auf der Makroebene verorten. Ich werde mich nach einigen grundlegenden Ausführungen auf eine Betrachtung der Labeling-Prozesse auf der Mikro-Ebene beschränken, die durchaus sozialpsychologisch fassbar sind.
Mit den Ansätzen des Labeling approach ist eine relativ neue Richtung der Erklärung delinquenten Verhaltens eingeschlagen worden. Obgleich durchaus unterschiedliche Betrachtungen unter der Bezeichnung "Labeling approach" subsummiert werden, ist allen gemeinsam, dass sie nicht ätiologisch orientiert sind. Sie suchen nicht nach Ursachen, die vor dem Auftreten des delinquenten Verhaltens liegen, sondern betrachten Abweichung als Zuschreibungsprozess des Attributes der Devianz zu bestimmten Verhaltensweisen im Rahmen von Interaktionen. Lediglich die radikale Position von Sack, allerdings makrosoziologisch, betrachtet die Frage nach den primären Ursachen. Allerdings beantwortet er diese Frage derart, dass die Suche sinnlos sei, da abweichendes Verhalten grundsätzlich zugeschrieben sei.
Die ersten Gedanken des Labeling approachs wurden zwar bereits 1938 formuliert, sein Einfluss auf die wissenschaftliche und praktische Disziplin blieb jedoch lange Zeit äußerst gering. Erst in den 50er Jahren, wirklich intensiv sogar erst in den 60er Jahren gewann er zunehmend an Bedeutung und erlebt seither eine weite Verbreitung.
Als Urvater des Labeling approachs gilt Tannenbaum, der als die entscheidende Ursache für das Auftreten delinquenten Verhaltens die sozialen Reaktionen der Umwelt ansah: "The young delinquent becomes bad, because he is defined as bad." Delinquentes Verhalten ist also demgemäß nicht im einzelnen angelegt und dort erklärbar, sondern es wird vielmehr durch Umweltreaktionen provoziert.
Lemert, der den Ansatz von Tannenbaum als erster wieder aufgriff, prägte die Begriffe der primären und sekundären Devianz. Im Rahmen des Labeling approach ist die sekundäre Devianz von größerer Bedeutung. Sekundäre Devianz beruht, im Gegensatz zu primärer, auf einer in der Folge eines bestimmten Verhaltens vorgenommenen Rollenzuschreibung durch die soziale Umwelt. Primäre Devianz hingegen hält Lemert als durchaus durch die älteren ätiologischen Theorien für erklärbar.
Die Mikro-Perspektive des Labeling approachs basiert in meinen Augen wesentlich auf der Theorie des Symbolischen Interaktionismus. Eine der zentralen Grundannahmen dieser Theorie ist, dass das Individuum im Laufe seiner Erfahrung mit sozialen Symbolen ein Selbstverständnis erwirbt, das wesentlich durch die Interpretationen beeinflusst wird, die dieses Individuum anderen in bezug auf sich selbst zuschreibt.
Dies bedeutet, dass die Definition einer Person als "kriminell" durch die Umwelt den Betreffenden sich selbst auch als "kriminell" definieren lässt. Er entwickelt eine kriminelle Identität und handelt auch entsprechend. Die Reaktion der Umwelt wird härter, die Abstempelung und Stigmatisierung stärker. Dadurch verfestigt sich auch die kriminelle Identität. Der Etikettierte verhält sich demnach im Sinne der "self-fulfilling-prophecy" letztlich gemäß den Erwartungen, von denen er annimmt, dass die soziale Umwelt sie ohnehin an ihn hat. Der Etikettierte unterliegt somit einem im Zuge des Prozesses stärker werdenden Rollendruck, der dazu beiträgt, dass er sich mehr und mehr selber so definiert, wie die anderen ihn definieren. Goffman beschreibt in seiner Arbeit "Stigma" sehr anschaulich, dass der Druck auf ein Individuum auch dann ausgesprochen groß sein kann, wenn es davon ausgeht, dass seine Gegenüber nichts von seiner Stigmatisierung wissen: Es geht davon aus, dass diese Gegenüber - wüssten sie von der Stigmatisierung - sich ebenfalls abweisend verhalten würden.
Besonders anschaulich wird dieser Prozess von Quensel (1972) in seinem "Teufelskreis-Modell" beschrieben:
Ein Jugendlicher begeht - aufgrund welchen Problems auch immer - ein kleines Delikt. Wenn er Glück hat, wird er nicht erwischt und das Problem löst sich. Dies ist überwiegend der Fall.
Hat er aber Pech, dann wird das Problem nicht gelöst. Der Jugendliche wird dann seinen Erfolg mit dem Delikt als Bestätigung oder sogar als kurzfristige Lösung seines Problems erfahren und auf diesem Gebiet weitere Erfahrungen sammeln. Damit wächst schon rein statistisch die Wahrscheinlichkeit, irgendwann auffällig zu werden.
Der Jugendliche gelangt damit in die zweite Phase seiner delinquenten Entwicklung. Wenn er jetzt Glück hat, lässt sich das Problem lösen, ohne dass die soziale Umgebung von seiner Delinquenz erfährt. Hat er aber Pech, wird er auffällig und für sein Verhalten offiziell bestraft.
Auf dieser dritten Stufe des Modells wird es für den Jugendlichen bereits schwer, noch "Glück" zu haben. Sein im positiven Fall schlechtes Gewissen findet er in der Reaktion seiner Umwelt objektiv bestätigt, denn die Ablehnung ihm gegenüber wächst. Der kompensatorische Versuch, gleichwohl Erfolg zu haben, besteht zum einen darin, die Bestrafung als ungerecht zu empfinden und zum anderen darin, die fehlende Selbstbestätigung bei solchen Peers zu suchen, bei denen die Strafe als "Ritterschlag" uminterpretiert wird.
Wird dieser Jugendliche ein weiteres Mal bei einem Delikt erwischt, und sei es ein belangloses, alterstypisches, gelangt er in die vierte Stufe. Der Rückfall zeigt seiner Umgebung, dass die frühere Maßnahme nutzlos war. Der Jugendliche ist damit doppelt belastet: Einerseits war die frühere Sanktion nutzlos, andererseits muss gegen ihn als Rückfälligen nun besonders hart vorgegangen werden. Von dieser vierten Phase an besteht die Gefahr eines wechselseitigen Aufschaukelungsprozesses, indem die Aktionen des Jugendlichen und die Reaktion der sozialen Umwelt sich wechselseitig so verstärken, bis es zu ernsthaften Sanktionen des eigentlichen Sanktionsapparates kommt.
Der Jugendliche gelangt damit in die fünfte Stufe, in der er nun offiziell als "delinquent" definiert wird. Er erscheint in Karteien und Registern, über ihn werden Akten angelegt, verschiedene Stellen beurteilen ihn unter dem Gesichtspunkt der Delinquenz, möglicherweise muss er die Schule wechseln, verliert die Lehrstelle, darf keinen Führerschein machen.
Der Jugendliche beginnt, die Definition von sich selbst zu übernehmen und ihr gemäß zu handeln. Die Schwelle zum Verbotenen wird niedriger und die Probleme größer.
In der folgenden sechsten Stufe zeichnet sich die Gefahr einer delinquenten Rollenkarriere bereits deutlicher ab: Der Jugendliche, als delinquent definiert, wird in seinen sozialen Kontakten zum Außenseiter. Die normalen Möglichkeiten der Sozialisation, der Förderung seiner normalen Persönlichkeitsentwicklung werden eingeengt. Es kommt zum Anschluss an andere als delinquent definierte Jugendliche. Delinquente Techniken der Problembewältigung verfestigen sich und werden offiziell auch als solche bestätigt und für die Gesamtpersönlichkeit als typisch hervorgehoben, etwa bei der jugendgerichtlichen Annahme schädlicher Neigungen. In diesem Wechselprozess entstehen delinquente Rollen, in die die Gesellschaft Jugendliche aufgrund der Stigmatisierung hineindrängt und in denen die Jugendlichen sich zu bewegen lernen: Die Rolle des Aggressiven, oder des Wegläufers, oder des Abhängigen, des Manipulators usw.
Der Jugendliche gelangt nunmehr in der siebten Phase in den Jugendstrafvollzug. Hier wird er endgültig in seiner Rolle festgelegt. Die Anstalten sind in ihrer heutigen Ausgestaltung perfekte Institutionen zur selektiven Verstärkung der Probleme, die Jugendliche eben gerade in die Anstalt geführt haben: Der Schläger findet in der aggressiven Anstaltskultur genau das Prestige, das er immer gesucht hat, der Manipulator wird für seine Fähigkeit dadurch belohnt, dass er relativ einfach die wenigen Vorteile und Privilegien ergattern kann. Und der Isolierte, Kontaktgestörte wird in seiner Zelle so lange vergessen, bis er als Störer für das Demolieren der Zelle bestraft wird.
Nach der Entlassung gelangt der Jugendliche in die achte und letzte Phase. Er ist nun vorbestraft, ehemalige Freunde, Kollegen, Arbeitgeber weisen ihn ab, er kommt in den Kreis der entsprechend Vorbelasteten und die Gefahr ist groß, dass er erneut vor dem Richter landet, der sein Vorstrafenregister als Anlass für härtere Bestrafung wertet ( vgl. Quensel, S. (1972): Sozialarbeit und Jugendkriminalität. In: Schmidtobreick, B. (Hrsg.): Kriminalität und Sozialarbeit, S. 47 - 68).
Kritik des Labeling Approachs
Der Labeling Approach in seiner hier vorgestellten sozialpsychologischen und gemäßigten Form kann nicht den Anspruch erheben, die Ursache primärer Delinquenz zu erklären. Er setzt vielmehr erst im Bereich der sekundären Delinquenz ein. Wie sich auch bei dem vorgestellten Modell von Quensel zeigt, ist der Etikettierungsansatz im Grunde eher beschreibender Natur, zur Erklärung ist die Heranziehung anderer, ätiologischer Theorien erforderlich. Insbesondere Elemente der Lerntheorie werden explizit erwähnt. Wiswede weist zurecht darauf hin, dass unklar bleibt, welche Art von Sanktionen zur Abstempelung führen, die wiederum zur Ausbildung eines entsprechenden Selbstbildes führt. Außerdem sei der subjektive Faktor der Perzeption des Betroffenen von entscheidender Bedeutung, dieser Aspekt komme aber in der Theorie zu kurz.
Von einer Reihe von Kritikern wird eine Synthese aus Umweltreaktionen und primären Auslösefaktoren gefordert, ohne die die Theorie zu einseitig sei. In diesem Zusammenhang wird den Vertretern des Labeling Approaches auch vorgeworfen, ideologisch zu argumentieren. Die Vernachlässigung des der Delinquenz zugrundeliegenden Verhaltens führe zu einem sentimentalisierten Bild des Abweichlers, außerdem werde die Opferperspektive völlig ausgeklammert.
Der Verdienst des Labeling Approachs liegt in meinen Augen vor allem darin, eine Erweiterung der Perspektive älterer Theorien zu ermöglichen, indem die Täterperspektive um eine Betrachtung der Bedeutung gesellschaftlicher Reaktionen für delinquentes Verhalten ergänzt werden kann.
Das Konzept der Selbstkontrolle geht auf Gottfredson & Hirschi (1990) zurück, sie bezeichnen es als "General Theory of Crime". Daraus wird bereits ersichtlich, dass es sich um das ehrgeizige Unterfangen handelt, nicht nur Teilaspekte der Kriminalität, sondern diese in ihrer Gesamtheit zu erklären.
Psychologisch ist dieser Ansatz insofern, als Kriminalität als Problem der Selbstkontrolle betrachtet wird, also eine individuell differentielle Neigung von Individuen postuliert wird, kriminelle Handlungen zu begehen.
Gottfredson & Hirschi gehen zunächst von folgenden Prämissen aus:
Verbrechen ist eine Handlung,
- die aus Eigeninteresse geschieht,
- die der Bedürfnisbefriedigung dient und
- sich von anderen Handlungen nur dadurch unterscheidet, dass sie von staatlichen Organen mit Sanktionen bedroht ist.
Das klassische Menschenbild:
- Der Mensch handelt rational und in Verfolgung seiner individuellen Interessen.
- Jeder Handlung geht eine Kosten-Nutzen-Kalkulation voraus.
- Der Mensch strebt nach Befriedigung seiner Bedürfnisse und will Negativerlebnisse vermeiden.
- Sanktionen stellen dem (Kurzzeit-)Nutzen abweichenden Verhaltens hohe (Langzeit-)Kosten gegenüber.
Erster konzeptioneller Rahmen:
- Kriminalität wird durch die Art und Höhe der Sanktionen determiniert.
- Kriminalität liefert unmittelbare, sichere und aufwandslose Bedürfnisbefriedigung.
- Eine kriminelle Handlung kommt nicht nur durch den Täter zustande, sondern auch durch situationsbedingte Voraussetzungen, also Opfer, Gelegenheit, Beute etc.
- Es gibt nichtkriminelle Handlungen, die mit Kriminalität verwandt sind, d.h., beide folgen denselben Prinzipien.
- Kriminalität ist nicht monodeliktisch, d.h. es findet kaum eine Spezialisierung auf bestimmte Delikte statt. Die Art des Deliktes ist ätiologisch unbedeutsam.
Das Konzept der Selbstkontrolle ist im Grunde ausgesprochen simpel: Der Delinquente ist danach dadurch zu charakterisieren, dass er nur eine geringe Kontrolle über seine individuellen Bedürfnisse hat. Treten kurzfristige Interessen mit längerfristigen in Konflikt, orientieren sich diejenigen, denen es an Selbstkontrolle mangelt, in ihrem Verhalten an den Bedürfnissen des Augenblicks, während Menschen mit größerer Selbstkontrolle in ihren Handlungsentscheidungen eher die langfristig zu befürchtenden Sanktionen antizipieren.
Formelhaft lässt sich diese Grundhypothese wie folgt formulieren:
(B x E+) - (S x E-), wobei B das Ausmaß der Belohnung ist und E+ deren Eintrittswahrscheinlichkeit. S ist die Höhe der Sanktion und E- die Wahrscheinlichkeit der Sanktion.
Ein Delinquent bewertet demnach die Kurzzeitfolgen (B x E+) hoch, die Langzeitfolgen (S x E-) niedrig. Dies impliziert gleichzeitig, dass die Höhe der Sanktion für Personen mit geringer Selbstkontrolle von eher untergeordneter Bedeutung ist, Abschreckung also nur sehr bedingt greift.
Andererseits ist das Prinzip der Selbstkontrolle nicht nur auf kriminelles, sondern auf jede Art des Verhaltens anwendbar. Kriminalität ist also lediglich ein Indikator für mangelnde Selbstkontrolle. Andererseits räumen Gottfredson & Hirschi aber ein, dass ein Mangel an Selbstkontrolle kein hinreichender Grund für Kriminalität ist. Vielmehr können situative Bedingungen und individuelle Eigenarten dem entgegenwirken. Andererseits sehen sie aber in mangelnder Selbstkontrolle eine notwendige Bedingung für Kriminalität.
Menschen mit geringer Selbstkontrolle neigen nach Gottfredson & Hirschi zu Impulsivität, geringer Sensibilität, zu eher physischen als geistigen Qualitäten, zu Risikobereitschaft, Kurzsichtigkeit und mäßigem sprachlichem Ausdrucksvermögen. Sie vertreten die Auffassung, dass hierin eine Möglichkeit der Intervention liege: Da diese Eigenschaften bereits in jungen Jahren sichtbar werden, bestehe eine frühzeitige Möglichkeit, gegenzusteuern.
Die zentrale Frage aber bleibt: Wo kommt die Selbstkontrolle her?
Gottfredson & Hirschi sehen deren Entstehung in einem Zusammenspiel angeborener Neigungen eines Kindes und seiner Erziehung, verorten die Genese also in der Kindheit. Dementsprechend liegt ihrer Auffassung zufolge in der Erziehung auch der Schlüssel zur Vermittlung höherer Selbstkontrolle. Eine effektive Erziehung setze am Prinzip der Kontrolle an, mangelhafte elterliche Kontrolle korreliere hoch stark mit delinquentem Verhalten.
Es gebe vor allem 3 Bedingungen für effektive Erziehung:
èBeaufsichtigung
Selbstkontrolle entsteht durch elterliche Kontrolle. Gottfredson & Hirschi verweisen auf Studien, nach denen Kinder, die in jungen Jahren oft unbeaufsichtigt geblieben sind, eine höhere Tendenz auf, delinquentes Verhalten zu zeigen.
Durch die Beaufsichtigung soll das Kind lernen, zu viele spontane und unmittelbare Befriedigungswünsche zu unterdrücken, verzögerte oder spätere Belohnung einzubeziehen, es soll die Bedürfnisse anderer in das eigene Handeln einzubeziehen lernen und eine größere Bereitschaft erzielt werden, Einschränkungen der Aktivitäten zu akzeptieren.
èErkennen von
deviantem Verhalten
Dies ist ein prinzipielles Erfordernis, um devianten Verhaltensweisen überhaupt entgegentreten zu können. Eltern, die selber einen Mangel an Selbstkontrolle aufweisen, werden kaum in der Lage sein, ihren Kindern Selbstkontrolle zu vermitteln. Tatsächlich haben Untersuchungen feststellen können, dass Eltern von Delinquenten als positive Vorbilder in der Regel gänzlich ungeeignet sind.
èBestrafung
devianten Verhaltens
Gottfredson & Hirschi vertreten die Auffassung, dass im Falle einer Bestrafung negativer Verhaltensformen spätere Delinquenz unwahrscheinlicher werde. Dies ist aber als ausgesprochen vage zu bezeichnen. Zum einen werden negative Verhaltensformen beschrieben als "Widersprechen, Schubsen, Schreien, den eigenen Kopf durchsetzen wollen, Ärger in der Schule usw.", Handlungen also, die im weiteren Sinne als Missachtung von Disziplin anzusehen sind, im Sinne einer Erziehung zur Mündigkeit aber sicherlich nicht durchgängig als unerwünscht zu bezeichnen sein können. Zum anderen sollen Sanktionen nicht zu hart, aber auch nicht zu weich, sondern "angemessen" sein, ohne dass aber Angemessenheit konkret definiert wäre.
Ohne dies zu begründen, behaupten Gottfredson & Hirschi, der Prozess des Erwerbs von Selbstkontrolle sei mit dem achten Lebensjahr abgeschlossen. Falls bis zu diesem Lebensalter keine ausreichende Selbstkontrolle erworben worden sei, lasse sich dies auch später nicht mehr kompensieren.
Es überrascht nach diesen Ausführungen auch nicht weiter, dass Gottfredson & Hirschi die Auffassung vertreten, die traditionelle bürgerliche Familie gewährleiste am ehesten eine gelungene Erziehung zu Selbstkontrolle. Als problematisch beschrieben werden Familien, in denen Eltern aufgrund der großen Kinderzahl keine Möglichkeit einer gleichermaßen umfassenden Beaufsichtigung gewährleisten können. Außerdem werden als Negativum alleinerziehende Mütter angeführt, weil sie sämtliche Aufgaben wahrzunehmen hätten, die ansonsten auf zwei Elternteile verteilbar seien. Auch dadurch sei keine ausreichende Beaufsichtigung möglich. Der dritte Risikofaktor sei die außer Haus arbeitende Mutter, weil auch sie keine befriedigende Beaufsichtigung der Kinder sicherstellen könne.
Deutlich wird, dass das Konzept der Selbstkontrolle eine eindeutige Schuldzuschreibung für delinquentes Verhalten vornimmt: Verantwortlich sind die Eltern, in erster Linie aber die Mütter.
Delinquentes Verhalten tritt nicht in allen Altersgruppen gleichermaßen häufig auf. Die Kriminalitätskurve steigt bis zum 20. Lebensjahr an, um danach relativ stark abzufallen. Dieser Umstand sollte Gottfredson & Hirschi vor ein Problem stellen, dem sie sich aber dadurch zu entziehen suchen, dass sie Alter einfach als weitere unabhängige Variable neben mangelnder Selbstkontrolle als Ursache für delinquentes Verhalten setzen.
Auch zwischen Geschlecht und Kriminalität besteht eine enge Beziehung, denn die überwiegende Zahl der Delinquenten sind männlich. Gottfredson & Hirschi stellen diesbezüglich die These auf, dass Frauen über größere Selbstkontrolle verfügen als Männer. Da sie dies nicht sozialisationstheoretisch zu erklären vermögen, behaupten sie eine andere genetische Disposition des weiblichen Geschlechts.
Dies würde allerdings in letzter Konsequenz bedeuten, dass Kriminalität angeboren sei. Man müsste die Frage aufwerfen, ob Delinquente dann überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Die Sanktion als Komponente der Entwicklung von Selbstkontrolle würde stark an Bedeutung einbüßen.
Soziologisch gesehen stellen peer-groups, in denen abweichendes Verhalten gezeigt wird, einen Faktor für Delinquenz dar: Gottfredson & Hirschi sehen dies ganz anders. Sie halten es für unglaubwürdig, dass Gleichaltrige einen stärkeren Einfluss auf Jugendliche haben als die Eltern. Sie gehen vielmehr davon aus, dass Jugendliche, denen es an Selbstkontrolle mangelt, sich gezielt Gruppen danach aussuchen, in denen Gleichgesinnte, nämlich ebenfalls mangelhaft selbstkontrollierte Jugendliche verkehren. Nicht die Gruppe verleite daher zur Delinquenz, sondern die Mitglieder suchen sich die Gruppe aus und machen sie zu dem, was sie ist.
Eine Reihe von Kritikpunkten am Konzept der Selbstkontrolle wurde bereits vorgestellt. Insgesamt trägt das Konzept in meinen Augen eindeutige ideologische Züge. Ohne dies empirisch belegen zu können, reden die Autoren der Sinnhaftigkeit eines konservativen Erziehungsideals das Wort. Hinter dem Terminus "Selbstkontrolle" verbirgt sich im Grunde eine Idealisierung einer einseitig auf Disziplin orientierten Erziehung, die im eigentlichen Sinne lediglich in der traditionellen bürgerlichen Kleinfamilie zu Hause sei. Hier werden Werte handlungsleitend, die anderweitig zutreffend als Sekundärtugenden bezeichnet wurden. Es verbirgt sich hinter der Argumentation die latente Dichotomie "Hedonismus" versus "asketische Ethik" ebenso wie "Hedonismus" versus "Selbstzwang". Auch diesbezüglich drängt sich der Verdacht auf, dass ideologische Präferenzen bei der Formulierung des Modells Pate standen.
An keiner Stelle gehen Gottfredson & Hirschi darauf ein, wieso Selbstkontrolle - vermittelt durch elterliche Erziehung - das wesentliche Kriterium ist und nicht etwa beispielsweise die soziale Schicht der Eltern, die die Erziehung wesentlich determiniert und damit die Selbstkontrolle entscheidend prägt.
Nicht zuletzt legt das Konzept Bestrebungen nahe, auf sozialstaatliche Interventionen zu verzichten, da diese ohnehin lediglich von sehr geringem Einfluss sein dürften, wird doch - ebenfalls ohne Begründung - der Prozess des Erwerbs von Selbstkontrolle als mit dem achten Lebensjahr abgeschlossen betrachtet.
Alles in allem beinhaltet das Konzept einige anregende Gesichtspunkte, seinem Anspruch, eine umfassende Theorie zur Erklärung kriminellen Verhaltens zu sein, wird es aber keinesfalls gerecht.
Nachfolgend möchte ich die vorgestellten Theorien daraufhin überprüfen, welche Bedeutung sie für die praktische Sozialarbeit mit straffällig gewordenen Menschen haben. Insbesondere werde ich mich dabei auf die Bedeutung der Theorien für die ambulante Betreuung im Wege der Bewährungshilfe beziehen.
Psychoanalytische Ansätze
Psychoanalytische Erklärungsansätze besitzen für die Sozialarbeit mit delinquenten Menschen eine bedingte Handlungsrelevanz. In Form der Psychoanalyse existiert ein eigenes Behandlungsinstrumentarium, das allerdings aus verschiedensten Gründen nicht von Bewährungshelfern angewandt werden kann und sollte (ethische Probleme, Zeitprobleme, natürlich in erster Linie Ausbildungsprobleme). Psychoanalytische Theorien können hilfreich sein beim Verstehen bestimmter Straftaten und damit auch die Möglichkeit einer Behandlung anbieten, ein Fall, der nicht einmal selten vorkommt. Moser weist zurecht darauf hin, dass ein Eingreifen umso effektiver ist, je früher es einsetzt. Der Zeitpunkt nach der Bewährungsunterstellung ist dementsprechend immer ein recht später.
Problematisch erscheint, dass viele Probanden durch psychotherapeutische Behandlungen nicht erreicht werden bzw. sich kaum dazu motivieren lassen. Dies hat sicherlich verschiedene Ursachen: Eine liegt darin, dass die Annahme einer therapeutischen Behandlung nach wie vor und insbesondere von Angehörigen bildungsärmerer Schichten als Stigma angesehen wird. Ein weiterer liegt auch darin, dass die Methodik der Psychoanalyse, die zentrale Bedeutung der Verbalisierung, nicht alle Bevölkerungsschichten gleichermaßen anspricht, ziemlich zuletzt jedenfalls die durchschnittliche Klientel der Bewährungshilfe, die gemeinhin schon einen großen Bogen um jede Beratungsstelle macht.
Lerntheoretische Ansätze
Die Lerntheorie besitzt insofern einen Handlungsbezug, als das erlernte unerwünschte Verhalten zumindest theoretisch auch wieder verlernt bzw. das konditionierte Verhalten gelöscht werden kann. Elemente der Verhaltenstherapie bzw. der Gesprächspsychotherapie finden in der praktischen Sozialarbeit dabei vielfältige Anwendung.
Insbesondere zu nennen ist der Aspekt der Erarbeitung von Verhaltensalternativen. Das gezeigte Verhalten wird möglichst grundlegend zu erfassen versucht, um darauf aufbauend nach alternativen Verhaltensmöglichkeiten zu suchen und diese in geeigneter Form anzuwenden. Dem Aspekt der Verstärkung kommt dabei ein zentraler Stellenwert zu.
Insgesamt fußt der erzieherische Gedanke des Jugendgerichtsgesetz - allerdings zum Teil recht unreflektiert - auf Gedanken der Lerntheorien. Er reduziert sich leider in der Regel allzu sehr auf die Vorstellung, durch die unangenehme Konsequenz der Bestrafung oder der Strafandrohung unerwünschtes Verhalten zukünftig zu verhindern. Positive Verstärkung ist als Element höchstens in Form des Erlasses einer erkannten Strafe vorgesehen. Dies wird aber in der Praxis auch in der Regel weniger als Belobigung, als vielmehr als Akt der späten Gnade dargestellt.
Labeling approach
Die Bedeutung des Labeling Approach für die Sozialarbeit in der Strafrechtspflege liegt auf der Hand. Schon der berufliche Kontakt beruht auf der Stigmatisierung eines Menschen als "delinquent". Im Falle der Bewährungshilfe kommen spezifische Kontrollaspekte hinzu, außerdem sind die Probanden oftmals in eine neue Dimension der Sanktionsspirale eingetreten, indem sie zu Jugend- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Ihnen wurde gerichtlicherseits deutlich gemacht, dass nunmehr das Stadium geringfügiger Sanktionen verlassen worden ist, also durchaus bereits manifeste Kriminalität unterstellt wird. Jugendliche sind zudem mit dem Label der "schädlichen Neigungen" versehen worden. Im Sinne des Quenselschen Karriereprozess ist also bereits eine späte Stufe erreicht.
Über Jahre hinweg regelmäßigen Kontakt zur Bewährungshilfe halten zu müssen, aktualisiert das Selbstbild vom "Abweichler" immer wieder aufs Neue. Hinzu kommt die zusätzliche stigmatisierende Wirkung bestimmter Auflagen und Weisungen, etwa die Ableistung gemeinnütziger Arbeit und damit verbunden die Offenbarung der Verurteilung vor einem "Kollegenkreis", der in der Regel keinerlei Verpflichtung hat, die Kenntnis dieses Sachverhaltes für sich zu behalten.
Der Proband wird aktenmäßig erfasst und zum Objekt sozialarbeiterischer Berichterstattung gemacht, bei der es um eine weitreichende Ausleuchtung der Lebensumstände geht, gesetzlich als Bericht über die allgemeine Lebensführung bezeichnet. Im Rahmen dieser Berichtstätigkeit kann es zu weiteren Zuschreibungen kommen, etwa der der Verwahrlosung oder der Vermutung der psychischen Erkrankung oder der Suchterkrankung. Auch die Frage der Prognose für die weitere Entwicklung spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Aus Sicht der Labeling-Theoretiker wäre vordergründig der Verzicht auf jede negative Prognose angebracht, da eine solche im Wege der "self-fulfilling-prophecy" das Eintreffen der vorhergesagten Entwicklung noch wahrscheinlicher macht. Bekannt ist aber auch, dass ausschließlich positive Prognostizierungen auch von den Betroffenen nicht geglaubt werden und damit die "self-fulfilling-prophecy" unwahrscheinlicher wird. Abgesehen davon wäre eine solche Vorgehensweise der Ausverkauf sozialarbeiterischer Interventionsmöglichkeiten in gerichtlichen Zweitverfahren.
Gerade das Jugendstrafrecht ermöglicht dem Bewährungshelfer darüber hinaus noch weitreichendere Eingriffe: Er hat das Recht, von der Schule, dem Ausbildungsbetrieb oder sonstigen Arbeitgebern Auskunft über den Jugendlichen oder Heranwachsenden zu verlangen. Dies schließt selbstredend die Veröffentlichung der Verurteilung ein, durch die der Verurteilte möglicherweise nun auch am Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz Diskriminierungen ausgesetzt ist.
Ich halte es für ungemein wichtig, dass Sozialarbeit solche Stigmatisierungsprozesse bewusst zur Kenntnis nimmt. Dann nämlich bestehen durchaus Möglichkeiten, zum einen das Ausmaß objektiver Etikettierung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und zum anderen Einfluss zu nehmen auf das Selbstbild des Probanden.
Ersteres ist zunächst dadurch möglich, dass eine Veröffentlichung der Delinquenz weitestgehend unterbleibt, ohne zuvor das Einverständnis des Probanden erhalten zu haben. Dies bezieht sich insbesondere auf den Kontakt zu Arbeitgebern und Behörden, aber auch auf Kontakte zu Familienangehörigen. Weiterhin halte ich eine weitgehende Transparenz der Berichterstattung für sehr förderlich. Bereits im Erstgepräch sollte überdies eine konkrete Information über sämtliche die Bewährung betreffenden Auskunftspflichten und Schweigepflichten vermittelt werden. All dies dient auch dem Aufbau einer vertrauenvollen helfenden Beziehung, die den Zwangscharakter der Zusammenarbeit für viele Betreute mit der Zeit in den Hintergrund treten lässt.
Der zweite Aspekt kann im persönlichen Gespräch Beachtung finden. Oftmals wird bereits sehr frühzeitig erkennbar, wenn Probanden ein negatives Selbstbild haben. Dessen Thematisierung bietet Chancen der Intervention, hier sind vor allem lerntheoretische Erkenntnisse anwendbar.
Stigmatisierungsängste werden von Probanden in den Gesprächen nicht selten genannt. Teilweise treiben diese Ängste durchaus für den Außenstehenden skurrile Blüten (Aldi-Einkauf). Die Kenntnis dieser Ängste bietet die Möglichkeit, darauf einzugehen und in gewissem Umfang eine Reduzierung auf ein realistisches Maß zu erzielen.
Das Modell der Selbstkontrolle
Dieses Modell bietet im Grunde keine sozialarbeiterische Handlungsrelevanz. Explizit wird die Sinnhaftigkeit sozialpolitischer Interventionen für wenig sinnvoll erachtet, zumal auch der Prozess der Ausbildung der Selbstkontrolle als mit dem achten Lebensjahr weitgehend abgeschlossen betrachtet wird. Dementsprechend werden auch die Chancen der Resozialisierung gering geachtet. Insgesamt erscheint mir das Modell aber auch derart gravierende Mängel aufzuweisen, dass eine fehlende praktische Anwendbarkeit nicht weiter problematisch erscheint.
Die psychologischen Theorien delinquenten Verhaltens suchen dieses auf durchaus unterschiedliche Art und Weise fassbar zu machen. Als problematisch anzusehen ist, dass der empirische Nachweis für keine dieser Theorien überzeugend gelungen ist. In meinen Augen vermag jede der vorgestellten Theorien Teilaspekte delinquenten Verhaltens zu erklären, ganz offensichtlich ist aber der jeweilige Anspruch, alleinige Erklärung zu sein, überhöht. Ein solch komplexes Phänomen wie Delinquenz monokausal erklären zu wollen, erscheint mir recht vermessen zu sein.
Haben - abgesehen vom Labeling Approach - psychologische Theorien gerade in den letzten drei Jahrzehnten im Vergleich zu soziologischen Theorien in der wissenschaftlichen Diskussion stark an Bedeutung eingebüßt, fällt aber andererseits auf, dass sie im Gerichtsalltag weiterhin und nach meinem Eindruck gefragter denn je sind. Dies führe ich darauf zurück, dass die soziologischen Kategorien sich der fast notwendigerweise individualisierenden Betrachtung delinquenten Verhaltens durch Strafgerichte weitgehend entziehen und sie im Gegenteil gerade in der justitiellen Ahndung delinquenten Verhaltens eine Ursache zumindest sekundärer Delinquenz sehen. Psychologische Gutachten zielen im wesentlichen ab auf die Täterpersönlichkeit und lassen sozialstrukturelle Bedingungszusammenhänge weitgehend außen vor.
Der Handlungsbezug sämtlicher Theorien ist im Grunde als eher gering anzusehen. Bezogen auf einzelne Täterpersönlichkeiten bieten Psychoanalyse und Lerntheorie zumindest ein therapeutisches Instrumentarium an, dessen sich die Sozialarbeit im Wege der Delegation bedienen kann. Unmittelbare Anwendung im Rahmen sozialarbeiterischer Methodik finden aber auch diese Interventionsstrategien kaum.
Der Labeling Approach unterscheidet sich von den anderen Theorien durch seine Perspektive, nämlich nicht den Täter, sondern die gesellschaftliche Reaktion in den Mittelpunkt zu stellen. Sozialarbeit in der Strafrechtspflege ist Ausdruck gesellschaftlicher Reaktion und von daher selber etikettierend. Andererseits bestehen durchaus Möglichkeiten, das Ausmaß an Stigmatisierung zumindest gering zu halten und deren Folgen zu mindern.
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Verfasser:
Stephan Barth, Diplom-Pädagoge,
Diplom-Sozialarbeiter
[1]Vgl. Lösel 1985, S. 220.
[2]Lösel 1985, S. 220.
[3]Vgl. Lösel 1985, S. 221.